Märkte und Finanzinstrumente

Abwicklung (T+1)

Bei der Abwicklung (T+1) wird ein Wertpapiergeschäft einen Geschäftstag nach dem Handelstag abgeschlossen. Dabei werden Wertpapiere und Zahlung zwischen den beteiligten Parteien übertragen.

Was bedeutet das?

Ein Aktiengeschäft kann heute ausgeführt werden, ohne heute bereits vollständig abgewickelt zu sein. Der Ausführungstag ist der Handelstag (T). Die Abwicklung ist der anschließende Vorgang, bei dem Wertpapiere und Zahlung zwischen den beteiligten Parteien übertragen werden. Bei einem T+1-Zyklus ist sie für den nächsten Geschäftstag vorgesehen.

Die Zählung richtet sich nach dem Abwicklungskalender des jeweiligen Marktes, nicht einfach nach dem nächsten Kalendertag. Wochenenden und relevante Börsenfeiertage können die Abwicklung nach hinten verschieben. Die Regeln unterscheiden sich außerdem je nach Markt und Wertpapier: US-Aktiengeschäfte werden grundsätzlich nach T+1 abgewickelt, während für Geschäfte an europäischen Börsen ein anderer Zyklus gelten kann. Prüfen Sie den jeweiligen Markt und die Bedingungen Ihres Brokers, statt davon auszugehen, dass alle Aktiengeschäfte nach T+1 abgewickelt werden.

Die Abwicklung ist nicht mit der Ausführung gleichzusetzen. Ein Auftrag kann an T ausgeführt werden, und ein Broker kann die daraus entstehende Position oder den Verkaufserlös sofort anzeigen. Das bedeutet jedoch nicht unbedingt, dass das Geschäft bereits abgewickelt ist.

So wird der Abwicklungstag bestimmt

Der Abwicklungstag ist ein Datum, kein Kurs und keine Rendite. Für ein Geschäft mit T+1-Abwicklung gilt:

Abwicklungstag = T + 1 anrechenbarer Geschäftstag

  • T ist der Tag, an dem das Geschäft gemäß den Handelsregeln des jeweiligen Marktes ausgeführt wird.
  • 1 anrechenbarer Geschäftstag ist der nächste Tag, der nach dem Abwicklungskalender des Marktes zählt. Wochenenden und relevante Feiertage werden nicht mitgezählt.
  • Abwicklungstag ist der vorgesehene Tag für die Übertragung von Wertpapieren und Zahlung. Operative Ausnahmen können dazu führen, dass die tatsächliche Abwicklung später erfolgt.

Die Formel beschreibt den Standardablauf und garantiert nicht, dass jedes Geschäft planmäßig abgewickelt wird. Der Abwicklungszyklus beginnt mit einem ausgeführten Geschäft, nicht mit dem Tag, an dem ein Anleger einen noch nicht ausgeführten Auftrag erteilt.

Rechenbeispiel

Angenommen, der Kaufauftrag eines Anlegers über 10 Aktien zu je 50 US-Dollar wird an einem Freitag in einem Markt ausgeführt, in dem für diese Aktien T+1 gilt. Relevante Börsenfeiertage gibt es in diesem Beispiel nicht.

  1. T bestimmen: Freitag ist der Handelstag, weil der Auftrag an diesem Tag ausgeführt wird.
  2. Handelsbetrag berechnen: 10 × 50 US-Dollar = 500 US-Dollar, zuzüglich etwaiger Gebühren.
  3. Einen anrechenbaren Geschäftstag zählen: Samstag und Sonntag zählen nicht. Der nächste anrechenbare Geschäftstag ist Montag.
  4. Vorgesehenen Abwicklungstag bestimmen: Montag ist T+1. Bei der Abwicklung werden Wertpapiere und Zahlung zwischen den beteiligten Parteien übertragen. Die Buchungen im Anlegerkonto richten sich nach der Verarbeitung durch den Broker.

Wäre Montag ein relevanter Börsenfeiertag, wäre der nächste anrechenbare Geschäftstag grundsätzlich Dienstag. Wird der Auftrag am Freitag nicht ausgeführt, gibt es keinen Handelstag – und für diesen Auftrag auch keinen Abwicklungstag.

Warum das vor dem Handel wichtig ist

Der Abwicklungszeitpunkt kann beeinflussen, ab wann Verkaufserlöse als abgerechnetes Guthaben gelten und gekaufte Aktien als abgewickelter Bestand. Auch Überweisungen, Auszahlungen und Geschäfte, die mit kürzlich erzielten Verkaufserlösen finanziert werden, können davon betroffen sein. Die Einzelheiten hängen vom Broker, Kontotyp, Markt und den geltenden Regeln ab; für Cash- und Marginkonten können unterschiedliche Bedingungen gelten.

Unterscheiden Sie vor einer Auftragserteilung drei Fragen: Wann könnte der Auftrag ausgeführt werden? Welcher Abwicklungszyklus gilt? Und ab wann stellt Ihr Broker Geld oder Wertpapiere für den geplanten Zweck bereit? Ein Broker kann unter eigenen Bedingungen bereits vor der Abwicklung Zugriff gewähren. Das ändert nichts am eigentlichen Abwicklungstag.

Bei einem Aktienkorb mit Titeln, die an unterschiedlichen Börsen gehandelt werden, können sich Abwicklungskalender oder -zyklen unterscheiden. T+1 sollte daher nicht als allgemeingültige Bezeichnung für den gesamten Korb verstanden werden.

So verwendet PreTrAIde den Begriff

PreTrAIde bietet eine Vorab-Handelsanalyse eines vom Nutzer zusammengestellten Aktienkorbs, bevor ein Auftrag erteilt wird. Das Produkt gibt die Einschätzungen GO, NO-GO oder MODIFY aus und liefert Risikobewertungen, vorgeschlagene Ausführungsstrategien sowie allgemein verständliche Erläuterungen. Aus den Produktangaben geht nicht hervor, dass PreTrAIde Abwicklungstage berechnet oder prüft, ob Geld bis zu einem bestimmten Tag abgerechnet sein wird.

PreTrAIde ist eine Analysesoftware und kein Broker. Das Produkt empfängt, übermittelt oder führt keine Aufträge aus. Bei einer Vorabprüfung kann der Abwicklungszeitpunkt daher separat berücksichtigt werden – anhand des relevanten Börsenkalenders und der Kontoregeln des Brokers. Die Einschätzung von PreTrAIde dient als Entscheidungshilfe und bestätigt nicht, dass Geld verfügbar ist.

Häufige Fehler

  • Kalendertage zählen: Bei einem T+1-Geschäft am Freitag ist der Abwicklungstag normalerweise Montag, nicht Samstag – sofern Montag ein anrechenbarer Geschäftstag ist.
  • Beim Zeitpunkt der Auftragserteilung beginnen: Für einen nicht ausgeführten Auftrag gibt es keinen Handelstag, von dem aus gezählt werden kann.
  • Angezeigtes Guthaben mit abgerechnetem Geld gleichsetzen: Broker können Erlöse oder Positionen bereits vor der Abwicklung anzeigen.
  • Davon ausgehen, dass jede Börse T+1 verwendet: Prüfen Sie den Abwicklungszyklus für das betreffende Wertpapier und den jeweiligen Markt.
  • Annehmen, dass eine Abwicklung sofortige Auszahlung garantiert: Auch die Verarbeitung durch den Broker und Kontobeschränkungen können eine Rolle spielen.

Häufig gestellte Fragen

Werden Wochenenden bei der T+1-Abwicklung mitgezählt?

Nein. Bei T+1 zählt der nächste anrechenbare Geschäftstag gemäß dem Abwicklungskalender des jeweiligen Marktes. Auch ein relevanter Börsenfeiertag kann den vorgesehenen Abwicklungstag verschieben.

Wann wird ein Aktiengeschäft vom Freitag bei T+1 abgewickelt?

Die Abwicklung ist grundsätzlich für Montag vorgesehen, sofern Montag ein anrechenbarer Geschäftstag ist. Ist Montag ein relevanter Börsenfeiertag, ist normalerweise der nächste anrechenbare Geschäftstag vorgesehen.

Kann ich Geld aus einem Aktienverkauf verwenden, bevor es abgerechnet ist?

Ihr Broker kann bestimmte Verwendungen vor der Abwicklung erlauben. Die Bedingungen hängen jedoch vom Kontotyp und den geltenden Regeln ab. Ein angezeigtes Guthaben allein bedeutet nicht, dass der Erlös abgerechnet wurde oder ausgezahlt werden kann.

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